Urteil: 1.000 € für „verbrauchte Lobbyhure“

Für den Anwurf „Lobbyhure“ musste der Verfasser eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro an unsere Mandantin zahlen. Laut Duden wird eine Person als Hure bezeichnet, wenn diese als moralisch leichtfertig angesehen wird, weil sie außerehelich oder wahllos mit Männern geschlechtlich verkehrt. Der Begriff wird als stark abwertendes, diskriminierendes Schimpfwort verwendet, weshalb es hier in dem Versäumnisurteil zu der Geldentschädigung kam, um die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung zu kompensieren.  


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