„Halt die Fresse, hässliches Weib!“ kostet 600 €

Das Gericht hat klare Worte gefunden, nachdem die Verfasserin sich eine Geschichte zusammengereimt hat, wie die Diffamierung nach seinem Verständnis zu verstehen war:  

Maßgeblich ist auch nicht, was die Beklagte zum Ausdruck bringen wollte, sondern wie ein durchschnittlicher Dritter bzw. die Klägerin diese Äußerung gewöhnlicherweise verstehen durfte. Da die Beklagte die Klägerin jedoch in erster Linie auffordert, „die Fresse zu halten“ und sie dann noch als „hässliches Weib“ bezeichnet, handelt es sich ausschließlich um eine ins persönlich gehende Verletzung der Klägerin, die sich nur darauf beschränkt, die Klägerin zu verletzen. Derartige Äußerungen sind daher nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.” 

Die Verfasserin wurde nicht nur verpflichtet, solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen, sie musste vielmehr eine Geldentschädigung in Höhe von 600 Euro zahlen. Der Account existiert nicht mehr. 


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie persönlich Opfer von Online-Hass geworden sind, prüfen wir gerne für Sie, ob auch Ihnen Ansprüche gegen den Verfasser zustehen. Kontaktieren Sie uns hierzu über das Formular oder per E-Mail: kontakt@sodone.legal.“