Auch der Vergleich mit einem Nazi kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. In diesem Fall wollte der Verfasser zum Ausdruck bringen, dass unser Mandant die Gesinnung des Nationalsozialismus teile und ihn in der Nähe der Verbrechen des NS-Systems verorten. Dass dieses Posting nicht richtig war, musste auch der Verfasser einsehen und hat den Anspruch vor Gericht anerkannt.
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