Auch wegen dieser klaren Beleidigung sind wir gegen den Täter vorgegangen. Auf das außergerichtliche Schreiben erfolgte zunächst keine Reaktion, weshalb wir für unsere Mandantin den Fall vor Gericht gebracht haben. Aber auch da keine Reaktion. Die Zwangsvollstreckung läuft und der Täter ist jetzt aktiv geworden und fragt, „wie er die Sache aus der Welt bekommt”. Auch hier hat sich die Konsequenz ausgezahlt.
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