Online-Hass
abschalten.

Konsequent.

Sie haben Post von uns erhalten?

Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben von uns erhalten haben, dann haben wir Sie als Urheber einer strafrechtlich relevanten Äußerung identifiziert. In aller Regel haben wir bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nehmen Sie jetzt zivilrechtlich in Anspruch.


Sie sind aufgrund Ihres deliktischen Verhaltens gegenüber unserem Mandanten verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Beitrag zu löschen, ggf. eine Geldentschädigung zu zahlen und unseren Mandanten von den hier entstandenen Kosten freizustellen. 


Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besteht eine Wiederholungsgefahr, da zu befürchten ist, dass Sie unseren Mandanten erneut beleidigen werden. Daher sind Sie dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie sich gegenüber unserem Mandanten verpflichten, diesen nicht erneut zu beleidigen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Da es sich hierbei um ein sogenanntes abstraktes Schuldanerkenntnis handelt, müssen Sie diese Erklärung gemäß § 780 BGB in Schriftform abgeben. Das bedeutet, dass das Übersenden der Erklärung per E-Mail oder Fax nicht ausreicht. Sie müssen die Erklärung unterschrieben im Original an uns zurücksenden.

 

Wenn wir Sie nicht nur zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, sondern auch zur Zahlung einer Geldentschädigung aufgefordert haben, dann handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wir haben Ihr Posting auf die Begleitumstände (Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der betreffenden Äußerung, Reichweite, Intensität der Verletzung, Verschulden) geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass nur die Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung die Persönlichkeitsrechtsverletzung wiedergutmachen kann. Zweck der Geldentschädigung ist auf der einen Seite die Genugtuung und auf der anderen Seite die Prävention vor weiteren Verletzungen.


Als Verantwortlicher für die Persönlichkeitsrechtsverletzung haben Sie auch die Kosten zu tragen, die infolge unserer Beauftragung entstanden sind. Anspruchsgrundlagen dabei sind §§ 823 ff. BGB bzw. die Grundsätze über die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag. Unsere Gebühren berechnen sich anhand des Streitwerts, den wir in der Kostenberechnung angeben. Daneben haben Sie eventuell anfallende Auslagen, wie die Aktenversendungspauschale, zu erstatten.

Sie haben Post von uns erhalten?

Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben von uns erhalten haben, dann haben wir Sie als Urheber einer strafrechtlich relevanten Äußerung identifiziert. In aller Regel haben wir bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nehmen Sie jetzt zivilrechtlich in Anspruch.

 

Sie sind aufgrund Ihres deliktischen Verhaltens gegenüber unserem Mandanten verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Beitrag zu löschen, ggf. eine Geldentschädigung zu zahlen und unseren Mandanten von den hier entstandenen Kosten freizustellen. 

Was Sie jetzt tun können:

Möglichkeit 1: Sie erledigen die Angelegenheit schnell und rechtssicher.

Lesen Sie unser Aufforderungsschreiben sorgfältig und gehen Sie in folgenden 3 Schritten vor:

  1. Löschen Sie den unzulässigen Kommentar und stellen Sie sicher, dass dieser nicht mehr abrufbar ist.
  2. Unterschreiben Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und senden Sie diese im Original (nicht per E-Mail oder Fax) an uns zurück. Wir haben Ihnen einen Entwurf beigefügt.
  3. Zahlen Sie die ggf. geltend gemachte Geldentschädigung sowie die Rechtsanwaltskosten unter Angabe unseres Aktenzeichens auf unser Fremdgeldkonto.

Achten Sie darauf, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten, um weitere Kosten und eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. Wenn Sie sämtlichen Aufforderungen fristgerecht nachgekommen sind und in Zukunft keine Hassnachrichten mehr posten, ist die Sache zivilrechtlich für Sie erledigt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie Sie weiter vorgehen sollen, beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen unter der Rubrik „Fragen und Antworten“. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, auf Ihre Kosten einen eigenen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie über Ihre Rechte aufklärt.

Möglichkeit 2: Sie reagieren nicht auf unser Schreiben. Wir erheben Klage.

Sollten Sie unser Aufforderungsschreiben unbeantwortet lassen, erheben wir in der Regel nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft ohne weitere Vorankündigung Klage, um die bestehenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. 

Ein solches Gerichtsverfahren würde weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bedeuten, die nach Abschluss des Verfahrens von der unterliegenden Seite zu tragen sind. Welche Kosten auf Sie zukommen und mit welcher Erfolgsquote wir diese Verfahren abschließen, können Sie unter der Rubrik „Fragen & Antworten“ nachlesen.

BIN ICH SCHULDIG?

Fragen & Antworten

Warum Sie eine Abmahnung erhalten haben und was Sie jetzt erwartet haben wir neben weiteren Fragen  zusammengefasst und übersichtlich in der Rubrik „Fragen und Antworten“ beantwortet. 

ÜBER UNS

Experten im Kampf gegen Online-Hass.

„Wir vertreten eine Vielzahl von Personen, die sich gegen Online-Hass zur Wehr setzen und diesen nicht einfach über sich ergehen lassen. Mit unsere Kanzlei haben wir uns auf die strafrechtliche Verfolgung von Online-Hass und die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Diffamierungen im digitalen Raum spezialisiert. Mit unserem stark spezialisierten Team wissen wir um die Besonderheiten der Rechtsdurchsetzung im Internet. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten durch und stellen sicher, dass Täter den Konsequenzen ihres Verhaltens zugeführt werden.“

Alexander Brockmeier 

Rechtsanwalt & Geschäftsführer der SO DONE legal

Wir suchen Rechtsreferendare (m/w/d)

Wir sind eine junge und moderne Kanzlei, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Hass im Netz zu beenden. Wir helfen Personen des öffentlichen Lebens, sich straf- und zivilrechtlich gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Internet zu wehren. Wir sehen jeden Tag, dass das Internet aktuell noch ein rechtsdurchsetzungsarmer Raum ist. Das wollen wir ändern.

Unsere Kanzlei zeichnet sich durch ein junges und bis in die Haarspitzen motiviertes Team, flache Hierarchien und spannende MandantInnen aus Politik, Wissenschaft, Journalismus, Sport und weiteren Personen des öffentlichen Lebens aus. Wir arbeiten nur vier Fußminuten vom Bahnhof Rheine entfernt, Du erreichst uns also innerhalb weniger Minuten von Münster oder Osnabrück.


Du möchtest…

– Mit einem Team arbeiten, dass Hass im Netz den Kampf ansagt?

– Direkt an Mandaten mitarbeiten, statt nur Rechercheaufgaben vornehmen?

– Einblick in den Alltag einer digital aufgestellten, modernen Kanzlei bekommen?

– Nicht nur an Besprechungen teilnehmen, sondern auch Schriftsätze verfassen und Prozessvertretung vor Gericht übernehmen?

Dann schick Deine Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) direkt an kontakt@sodone.legal. Gib bitte auch den gewünschten Zeitraum für Deine Station bei uns an. Wir freuen uns, von Dir zu hören.

SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Marktplatz 8

48431 Rheine

kontakt@sodone.legal

Sie möchten sich

gegen Straftaten wehren?

Sie erreichen uns per E-Mail unter

SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  

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