Ihre Kanzleifür Ihr Recht im Netz.
Sie haben Post von uns erhalten?
Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben von uns erhalten haben, dann haben wir Sie als Urheber einer strafrechtlich relevanten Äußerung identifiziert. In aller Regel haben wir bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nehmen Sie jetzt zivilrechtlich in Anspruch.
Sie sind aufgrund Ihres deliktischen Verhaltens gegenüber unserem Mandanten verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Beitrag zu löschen, ggf. eine Geldentschädigung zu zahlen und unseren Mandanten von den hier entstandenen Kosten freizustellen.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besteht eine Wiederholungsgefahr, da zu befürchten ist, dass Sie unseren Mandanten erneut beleidigen werden. Daher sind Sie dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie sich gegenüber unserem Mandanten verpflichten, diesen nicht erneut zu beleidigen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Da es sich hierbei um ein sogenanntes abstraktes Schuldanerkenntnis handelt, müssen Sie diese Erklärung gemäß § 780 BGB in Schriftform abgeben. Das bedeutet, dass das Übersenden der Erklärung per E-Mail oder Fax nicht ausreicht. Sie müssen die Erklärung unterschrieben im Original an uns zurücksenden.
Wenn wir Sie nicht nur zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, sondern auch zur Zahlung einer Geldentschädigung aufgefordert haben, dann handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wir haben Ihr Posting auf die Begleitumstände (Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der betreffenden Äußerung, Reichweite, Intensität der Verletzung, Verschulden) geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass nur die Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung die Persönlichkeitsrechtsverletzung wiedergutmachen kann. Zweck der Geldentschädigung ist auf der einen Seite die Genugtuung und auf der anderen Seite die Prävention vor weiteren Verletzungen.
Als Verantwortlicher für die Persönlichkeitsrechtsverletzung haben Sie auch die Kosten zu tragen, die infolge unserer Beauftragung entstanden sind. Anspruchsgrundlagen dabei sind §§ 823 ff. BGB bzw. die Grundsätze über die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag. Unsere Gebühren berechnen sich anhand des Streitwerts, den wir in der Kostenberechnung angeben. Daneben haben Sie eventuell anfallende Auslagen, wie die Aktenversendungspauschale, zu erstatten.
Sie wurden online beleidigt, betrogen oder in anderer Form geschädigt? Wir sind an Ihrer Seite.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – und dennoch werden dort täglich Menschen beleidigt, bedroht, betrogen oder in ihren Rechten verletzt. Wir stehen Opfern von Online-Straftaten zur Seite und setzen uns konsequent für ihre Ansprüche ein – schnell, digital und effizient.
Als spezialisierte Kanzlei verbinden wir juristische Expertise mit modernen digitalen Lösungen. Das bedeutet: unkomplizierte Kommunikation, transparente Abläufe und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte – damit Sie sich wieder sicher fühlen können.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Sie individuell beraten und rechtssicher vertreten können.
Unsere Tätigkeitsbereiche.
Von Online-Mobbing bis zu Datenschutzverstößen: Wir beschäftigen uns mit allen Fällen, in denen Sie online Opfer eines Schadens geworden sein können. Erfahren Sie hier mehr über die Bereiche, mit denen wir uns beschäftigen und die Fälle, in denen wir Ihnen weiterhelfen können.
Experten für Ihr Recht im Netz.
Alexander Brockmeier
Rechtsanwalt & Geschäftsführer der SO DONE legal
„Wir vertreten bundesweit eine Vielzahl von Personen, die ihr Recht im Internet durchsetzen wollen und Straftaten gegen Ihre Person nicht dulden wollen. Spezialisiert auf die strafrechtliche Verfolgung von Online-Beleidigungen und -Drohungen und die zivilrechtlich Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Diffamierungen im digitalen Raum wissen wir um die Besonderheiten der Rechtsdurchsetzung im Internet. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten durch und verfolgen das Ziel, dass Recht bekommt, wer Recht hat – nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der Online-Welt.“
Wir suchen Rechtsreferendare (m/w/d)
Wir sind eine junge und moderne Kanzlei, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Recht bekommt, wer Recht hat – in der analogen Welt genauso wie in der digitalen Welt. Wir helfen Betroffenen von Beleidigungen, Bedrohungen, aber auch von anderen Delikten, sich straf- und zivilrechtlich zu wehren. Wir sehen jeden Tag, dass das Internet aktuell noch ein rechtsdurchsetzungsarmer Raum ist. Das wollen wir ändern.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch ein junges und bis in die Haarspitzen motiviertes Team, flache Hierarchien und spannende MandantInnen aus Politik, Wissenschaft, Journalismus, Sport und weiteren Personen des öffentlichen Lebens aus. Wir arbeiten nur vier Fußminuten vom Bahnhof Rheine entfernt, Du erreichst uns also innerhalb weniger Minuten von Münster oder Osnabrück.
Sie möchten…
… mit einem Team arbeiten, dass auf den Kampf gegen digitale Rechtsverletzungen spezialisiert ist?
… direkt an Mandaten mitarbeiten, statt nur Recherche-Aufgaben vornehmen?
… Einblicke in den Alltag einer digital aufgestellten, modernen Kanzlei bekommen?
… nicht nur an Besprechungen teilnehmen, sondern auch Schriftsätze verfassen?
Dann schicken Sie uns Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) direkt an kontakt@sodone.legal. Geben Sie bitte auch den gewünschten Zeitraum für Ihre Station bei uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lingener Damm 199
48429 Rheine
kontakt(at)sodone.legal
SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lingener Damm 199, 48429 Rheine