Das Amtsgericht Buxtehude erließ einen Strafbefehl mit einer Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen gegen den Täter, nachdem er unseren Mandanten einmal als „Arschloch” uns einmal als „grüner Dreck” diffamierte. Das machte in Summe eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.700 Euro aus. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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