Hierbei handelt es sich um einen klaren Fall einer besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung. Nachdem der Täter zunächst nicht außergerichtlich reagiert hatte, wurde er von unserer Mandantin dank unserer Prozesskostenfinanzierung darauf verklagt. Die Klage hat direkt Wirkung gezeigt, sodass der Täter sämtliche Ansprüche anerkannt hat und ein Anerkenntnisurteil ergangen ist. Ohne das Klageverfahren hätte der Täter vermutlich nicht eingelenkt.
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