Urteil: 1.000 € für „verbrauchte Lobbyhure“
Für den Anwurf „Lobbyhure“ musste der Verfasser eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro an unsere Mandantin zahlen. Laut Duden wird …
„Halt die Fresse, hässliches Weib!“ kostet 600 €
Das Gericht fand klare Worte, nachdem die Verantwortliche sich eine Geschichte zusammengereimt hatte und die Diffamierung anders …
Urteil: „Rheinmetallschlampe“ kostet 1000 €
In diesem Fall konnten die Strafermittlungsbehörden zwar nicht zweifelsfrei die Urheberschaft des Täters nachweisen und mussten das Verfahren aus tatsächlichen Gründen nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen. Das hatte jedoch keine Auswirkung auf die …
„Arschloch“ kostet 600 €
Auch wegen dieser klaren Beleidigung sind wir gegen den Täter vorgegangen. Auf das außergerichtliche Schreiben erfolgte zunächst keine Reaktion, weshalb wir für unsere Mandantin den Fall vor …
600 € Geldentschädigung für „Göbbels der Neuzeit“ [sic]
Auch der Vergleich mit einem Nazi kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. In diesem Fall wollte der Verfasser zum Ausdruck bringen, dass unser Mandant …
Anerkenntnisurteil: „hässliche widerliche Schlampe“ kostet 1.000 €
Hierbei handelt es sich um einen klaren Fall einer besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung. Nachdem der Täter zunächst nicht außergerichtlich reagiert hatte, wurde er von unserer Mandantin dank unserer …
Auch mit „*“ Hass: 800 € wegen „Kriegstreiberf**e“
Bei der Auslegung einer Beleidigung kommt es immer darauf an, was ein objektiver Leser versteht, wenn er die Nachricht liest. In diesem Fall war für das Gericht klar, dass …