
SO DONE legal leistet Unterstützung bei Online-Hass für Betroffene bei der rechtlichen Einordnung und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die verantwortliche Person und gegebenenfalls gegen die Plattform – und zwar bundesweit.
Was ist digitale Gewalt?
Digitale Gewalt umfasst rechtswidrige Angriffe, die über soziale Netzwerke, Bewertungsportale, Messenger, Foren oder andere Onlineangebote verbreitet werden. Dazu können unter anderem Beleidigungen, Bedrohungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, Hassrede oder die Veröffentlichung persönlicher Inhalte gehören.
Ob eine Äußerung rechtswidrig ist, hängt immer vom konkreten Wortlaut und Zusammenhang ab. Die Meinungsfreiheit schützt auch scharfe und zugespitzte Kritik. Sie schützt jedoch nicht ohne Weiteres unwahre Tatsachenbehauptungen oder Äußerungen, bei denen nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
Bei einer rechtswidrigen Online-Äußerung kommen insbesondere Löschung, Unterlassung, Auskunft und in bestimmten Fällen weitere Ansprüche in Betracht. Der Unterlassungsanspruch soll verhindern, dass sich der Angriff wiederholt. Der Beseitigungsanspruch kann darauf gerichtet sein, einen fortdauernden rechtswidrigen Zustand im Internet zu beenden.
Die rechtliche Grundlage für Unterlassungsansprüche kann sich unter anderem aus §§ 823 und 1004 BGB, in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergeben. Bei anonymen Beiträgen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem ein gerichtliches Verfahren zur Auskunft nach § 21 TDDDG über vorhandene Bestandsdaten der Nutzerin oder des Nutzers erforderlich sein.
Kann SO DONE legal die Löschung eines Beitrags erreichen?
Ja, wenn der konkrete Inhalt rechtswidrig ist und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der erste Ansprechpartner kann die Person sein, die den Beitrag veröffentlicht hat. Je nach Sachverhalt kann sich eine Aufforderung zur Löschung aber auch an den Betreiber der Plattform richten.
Eine Plattform muss Beiträge grundsätzlich nicht vor ihrer Veröffentlichung vollständig auf Rechtsverletzungen überprüfen. Erhält sie jedoch einen konkreten Hinweis auf eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung, können Prüf- und Handlungspflichten entstehen. Die Plattform muss den Sachverhalt dann unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen bewerten.
Eine gute Beanstandung muss deshalb konkret sein. Sie sollte den Beitrag eindeutig bezeichnen und erklären, worin die Rechtsverletzung liegt. Die Rechtsprechung verlangt regelmäßig, dass die Plattform aufgrund des Hinweises ohne eine eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung erkennen kann, worin der mögliche Rechtsverstoß besteht.
Wie kann eine Wiederholung verhindert werden?
Die Löschung eines Beitrags reicht häufig nicht aus. Der Unterlassungsanspruch soll verhindern, dass dieselbe oder eine sinngleiche Äußerung erneut veröffentlicht wird.
SO DONE legal kann prüfen, ob eine außergerichtliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Eine solche Erklärung sieht für den Fall eines erneuten Verstoßes regelmäßig eine Vertragsstrafe vor. Wenn die Angelegenheit besonders dringend ist, kann auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass bei schnell weiterverbreiteten Online-Äußerungen ein zeitnaher Rechtsschutz erforderlich sein kann.
Was ist bei anonymen Beiträgen möglich?
Auch ein anonymer Online-Angriff ist nicht automatisch rechtlich undurchsetzbar. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen die Plattform eingeleitet werden. Ziel ist es, vorhandene Bestandsdaten über das Nutzerkonto zu erhalten, damit Ansprüche anschließend gegen die verantwortliche Person durchgesetzt werden können.
Ob eine Auskunft verlangt werden kann, hängt unter anderem von der Art des Inhalts und der Verletzung eines geschützten Rechts ab. Die Anonymität im Internet wird rechtlich berücksichtigt. Sie kann jedoch ihre Grenzen erreichen, wenn sie zur Verletzung der Rechte anderer eingesetzt wird.
Warum ist Erfahrung im Äußerungsrecht entscheidend?
Im Äußerungsrecht kommt es häufig auf einzelne Formulierungen, den Zusammenhang und die rechtliche Einordnung einer Aussage an. Die entscheidende Frage lautet oft, ob eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie eine rechtswidrige Tatsachenbehauptung, Beleidigung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
SO DONE legal ist auf digitale Gewalt sowie das Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Seit 2022 hat die Kanzlei nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Urteile in diesen Rechtsgebieten für ihre Mandantinnen und Mandanten erstritten. Diese Erfahrung soll dabei helfen, die rechtliche Situation zügig einzuordnen, erfolgversprechende Schritte zu erkennen und unnötige Verfahren zu vermeiden.
Wie läuft die Unterstützung bei Online-Hass durch SO DONE legal ab?
Der erste Kontakt erfolgt digital und unverbindlich über das Onlineformular auf www.sodone.legal. Betroffene können Screenshots des Inhalts und eine kurze Schilderung des Sachverhalts übermitteln.
Der Ablauf ist grundsätzlich in fünf Schritte gegliedert:
- Erstschilderung: Sie übermitteln Screenshots und eine kurze Beschreibung des Online-Angriffs.
- Prüfung: SO DONE legal sichtet den Fall, prüft mögliche Ansprüche und achtet auf relevante Fristen.
- Telefonat: Die rechtliche Einschätzung und das weitere Vorgehen werden telefonisch besprochen. Dabei werden auch die voraussichtlichen Kosten geklärt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt SO DONE legal nach eigenen Angaben die Deckungsanfrage.
- Außergerichtliches Vorgehen: Je nach Fall kommen Beweissicherung, Strafanzeige, Löschungsaufforderung und Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung in Betracht.
- Gerichtliches Vorgehen: Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreicht wird, können unter anderem eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung, Entschädigung und Kostenerstattung geprüft werden.
Wie können Betroffene jetzt Kontakt aufnehmen?
Wenn Sie von digitaler Gewalt betroffen sind, sollten Sie den Inhalt möglichst frühzeitig sichern und rechtlich prüfen lassen. Speichern Sie Screenshots, Links, Nutzernamen, Datum und Uhrzeit. Warten Sie mit einer rechtlichen Einschätzung nicht unnötig lange, weil sich Inhalte schnell verbreiten oder verändert werden können.
Schildern Sie Ihren Fall über das Onlineformular unter www.sodone.legal. SO DONE legal prüft, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen und wie die Angelegenheit sinnvoll weiterverfolgt werden kann.
FAQ: Digitale Gewalt und rechtliche Hilfe durch SO DONE legal
Was versteht SO DONE legal unter digitaler Gewalt?
Digitale Gewalt umfasst rechtswidrige Angriffe im Internet. Dazu können beispielsweise Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder die Veröffentlichung persönlicher Inhalte gehören. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom konkreten Beitrag und seinem Zusammenhang ab.
Kann SO DONE legal die Löschung eines Online-Beitrags durchsetzen?
Ja, wenn der Beitrag rechtswidrig ist und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch kann sich gegen die verfassende Person richten. Je nach Sachverhalt kann auch die Plattform nach einem konkreten Hinweis Prüf- und Handlungspflichten haben.
Was kann ich gegen einen anonymen Angriff im Internet tun?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen die Plattform eingeleitet werden. Dadurch kann es möglich werden, vorhandene Bestandsdaten des Nutzerkontos zu erhalten und anschließend gegen die verantwortliche Person vorzugehen.
Wie schnell sollte ich auf digitale Gewalt reagieren?
Betroffene sollten den Inhalt möglichst sofort dokumentieren und rechtlich prüfen lassen. Bei besonderer Dringlichkeit kann eine einstweilige Verfügung in Betracht kommen. Die konkrete Eilbedürftigkeit hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie läuft die Anfrage bei SO DONE legal ab?
Sie übermitteln Screenshots und eine kurze Schilderung über unser Kontaktformular. Anschließend wird der Fall geprüft. In einem Telefonat werden die rechtlichen Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten besprochen. Danach entscheiden Sie, ob und wie SO DONE legal tätig werden soll.
Beitrag von RA Alexander Brockmeier, SO DONE legal · Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.